Medien-Information vom 14.05.2020

Wendepunkt-Brief an die Abgeordneten des Bundestages zeigt Wirkung!

Der Familienausschuss des Deutschen Bundestages hat aktuell am 13. Mai 2020 den Antrag der Fraktion „Die Linke“ mit großer Mehrheit abgelehnt, die Beratungspflicht für Schwangere während der Corona-Krise auszusetzen. Nur die Grünen stellten sich hinter den Antrag der Linken. Es ist eine niederschmetternde Niederlage für die Abtreibungslobby in Deutschland, die angeführt von den Linken in nahezu perfider Weise versucht hatte, die Corona-Krise für einen Angriff auf das Lebensrecht auszunutzen.

Wir von Durchblick e.V. sind besonders erfreut, dass unser Brief, den wir vergangene Woche an die Abgeordneten des Deutschen Bundestages mit guten Argumenten für die Beratungspflicht und gegen den durchschaubaren Plan der Linken gesendet haben, volle Wirkung gezeigt hat und wir freuen uns, zur guten Entscheidungsfindung damit beigetragen zu haben.

Den Brief und die guten Argumente für den Erhalt der gesetzlich vorgeschriebenen Beratungspflicht, dokumentieren wir im Folgenden. Sie können ihn aber auch hier unter dem Link als Download öffnen.

Der Brief:

Sehr geehrte Abgeordnete des Deutschen Bundestages,

auf Initiative der Fraktion DIE LINKE berät aktuell der Familienausschuss des Bundestages über den Antrag (Drucksache 19/18689) „Reproduktive Rechte auch während der Corona-Krise schützen – Beratungspflicht aussetzen und Schwangerschaftsabbrüche sichern“.

Konkret begründet die Partei DIE LINKE diesen Vorstoß damit, der Zugang zu Schwangerschaftsabbrüchen sei angeblich schon unter „normalen Umständen schwer zu erreichen“. Unter den Bedingungen der Corona-Pandemie brauche es deswegen jetzt „unbürokratische und pragmatische Lösungen“ um „physische Kontakte, die medizinisch nicht notwendig sind, zu vermeiden“ aber auch „um die medizinische Infrastruktur zu entlasten“.

Die Aussetzung der Beratung schaffe aus ihrer Sicht eine Entlastung ohne medizinisches Risiko.

Der Antrag fordert auch den „Zugang zu sicheren Schwangerschaftsabbrüchen“ und für chirurgische Schwangerschaftsabbrüche bundesweit zuzusichern, dass es sich hierbei nicht um aufschiebbare (sogenannte elektive) Eingriffe handele, sondern um Notfallbehandlungen.

Mit diesem Schreiben möchten wir Ihnen mit einigen kurzen Argumenten belegen, warum die Aussetzung der Beratungspflicht im Schwangerschaftskonflikt nicht nur unnötig und faktisch unbegründet ist, sondern dies die Rechte der Frau und ihre Gesundheit nicht stärkt, sondern sogar massiv gefährdet. Da nicht nur die Partei DIE LINKE schon lange intensiv sowohl an einer Abschaffung der Beratungspflicht arbeitet, als auch an einer Abschaffung des § 218 StGB insgesamt, scheint dieser Antrag ein Versuch zu sein, unter dem Vorwand der Corona-Pandemie die Beratungspflicht auszusetzen, um damit Fakten zu schaffen.

Bitte beachten Sie folgende Argumente, die sich insgesamt aber gerade auch aus dem Antrag DER LINKEN direkt ergeben:

1. Es existiert auch jetzt in der Corona-Krise kein einziger, dokumentierter Fall einer abgewiesenen Frau im Schwangerschaftskonflikt an einer Beratungsstelle, Klinik oder sonstigen Einrichtung. Nirgendwo wurde eine Abtreibung verweigert, oder als chirurgischer Eingriff wegen angeblichen Kapazitätsproblemen verschoben. Wir diskutieren gerade ein inszeniertes Phantom-Problem, für das es weder statistische noch sonstig dokumentierte Beispielfälle gibt. Es stellt sich also grundsätzlich die Frage: Wozu dieser Antrag der Linken ohne echten Handlungsbedarf? Es nährt den Verdacht, dass hier ein taktischer und ideologischer Vorstoß gegen die Beratungspflicht stattfindet und akute Gründe der Corona-Krise lediglich vorgeschoben werden.

2. Sowohl die Versorgung mit Beratungsstellen als auch der Zugang zu Einrichtungen, die Schwangerschaftsabbrüche vornehmen, sind weder jetzt noch unter normalen Umständen schwer zugänglich. Allein die Tatsache, dass ungebremst jährlich nach wie vor 100.000 Abtreibungen reibungslos stattfinden, beweist dies.

3. Gerne wird in diesem Zusammenhang bemängelt, dass es eine Zumutung sei, dass Frauen nicht in unmittelbarer Nähe eine Abtreibungsmöglichkeit fänden, und oft bis zu 50 Kilometer fahren müssten. Das wiederum ist kein spezifisches Problem in Bezug auf Abtreibung, schon gar nicht im ländlichen Raum, sondern reale Situation in Bezug auf die allermeisten Fachärzte aller medizinischen Richtungen in Deutschland. Da auch DIE LINKE sicher nicht will, dass Abtreibungen von Laien vorgenommen werden, führt das Überweisen an zuständige Fachärzte für Millionen Bürger dazu, dass man weitere Wege in Kauf nehmen muss.

4. Die gesetzlich vorgeschriebene Schwangerschaftskonfliktberatung findet sowieso NICHT bei Ärzten und in Kliniken statt, sondern bei den staatlich finanzierten Beratungsstellen (AWO, Pro Familia, etc.). Zudem hat es sogar eine Erleichterung der Beratung wegen der Corona-Bedingungen gegeben, sie kann also derzeit online und telefonisch stattfinden. Die Einstellung der Beratung könnte also, selbst wenn man wollte, keine Entlastung des medizinischen Apparates bringen, wie DIE LINKE im Antrag vorgibt, weil die Beratung außerhalb dieses Apparates stattfindet. Explizit fordert ja sogar das Gesetz, dass die Beratung nicht bei dem Arzt stattfinden darf, der die Abtreibung vornimmt, um Interessenskonflikte bei der Beratung zu vermeiden.

5. Statistisch finden Abtreibungen nur zu 3 Prozent überhaupt stationär in Kliniken und insgesamt nur zu 18 Prozent ambulant im Krankenhaus statt, meldet das Statistische Bundesamt, dafür aber zu rund 79 Prozent in gynäkologischen Praxen. Allein schon deswegen ist nicht ersichtlich, dass Schwangerschaftsabbrüche jetzt akut eine neue medizinische dringliche Bewertung benötigen, um Kapazitäten im Krankenhaus abzusichern.

6. Die Beratungspflicht war in der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes einst die unbedingte Voraussetzung, um eine Straffreiheit der Abtreibung innerhalb der 12-Wochen-Frist zu gewähren und stellt einen schwierigen ethischen Kompromiss und Spagat zwischen dem Selbstbestimmungsrecht der Mutter und dem Lebensrecht des ungeborenen Kindes dar. Der Schwangerschaftsabbruch ist weder ein „Reproduktives Recht“ wie die Fraktion der Linken schreibt und auch nicht die Heilung einer Krankheit, sondern aus ethischer, ärztlicher und juristischer Sicht die Tötung eines Menschen.

7. Eine umfassende Beratung der Mutter vor so einem endgültigen und schwierigen Schritt, der zudem enorme gesundheitliche und auch psychische Folgen nach sich ziehen kann, wie unzählige weltweite Studien bereits bestätigt haben (und was Gesundheitsminister Spahn gerade ebenfalls in einer Langzeitstudie noch einmal untersuchen lässt) – angefangen von posttraumatischen Belastungsstörungen bis hin zu späterer Unfruchtbarkeit -, ist also nicht eine Zumutung für die Frau, sondern eine unerlässliche Grundbedingung vor einem derart schwerwiegenden medizinischen Eingriff. Diese Beratung auszusetzen, ist nicht ein Schritt hin zur Selbstbestimmung der Frau, sondern nahezu eine Verweigerung der Aufklärung über Risiken und Nebenwirkungen einer folgenschweren Entscheidung.

8. Wir wissen und alle Beratungsstellen bestätigen es: Nicht selten werden Schwangere durch ihre Partner und die Familie unter Druck gesetzt oder gar genötigt, eine Abtreibung durchführen zu lassen. Diesem Druck entkommen viele Frauen nur bei einer echten, persönlichen Beratung außer Haus. Allein schon die derzeitige Ausnahmeregelung der Online- und Telefonberatung birgt die Gefahr, dass Frauen nicht frei agieren können, sondern nur „unter Aufsicht“ und nicht die nötige Distanz und Ruhe erhalten, die so eine Entscheidung braucht. Die Beratung nur noch als freiwilliges Angebot aber nicht verpflichtend zu machen, würde diesen Frauen also die einzige Möglichkeit nehmen, unabhängig von ihrem Zuhause und mit gutem Grund eine Beratung wahrzunehmen, von der auch Bezugspersonen sie nicht abhalten können.

9. Sowohl Vertreter der Linken, als auch der Grünen sowie zahlreiche Abtreibungslobbyisten befürworten gerade auch jetzt eine weitere Hinwendung und Verstärkung der medikamentösen Abtreibung durch die sogenannte „Pille danach“ oder mit Mitteln wie „Mifegyne“ mit dem bereits 26 Prozent aller Abtreibungen in Deutschland – allerdings bisher unter ärztlicher Aufsicht – durchgeführt werden. Der sogenannte „Home Use“, also die Abtreibung alleine zu Hause, wird dabei als „unbürokratische und pragmatische“ Lösung propagiert und auch für Deutschland als legale alternative Option gefordert. Faktisch würde es bedeuten, dass Frauen ohne ärztliche Begleitung mit dem hohen Risiko eventueller Komplikationen wie Blutungen und Krämpfe völlig alleine gelassen und nahezu in die Heimlichkeit getrieben werden. Von der psychischen Belastung einer solchen Situation ohne Beistand ganz zu Schweigen. Das als „Selbstbestimmung der Frau“ zu deklarieren, ist mehr als zynisch. Man müsste eher von unterlassener Hilfeleistung für Frauen sprechen.

Wir bitten Sie um Berücksichtigung dieser Argumente, sollte die Entscheidung zur Aussetzung der Beratungspflicht im Bundestag anstehen!

Gerade jetzt in der Corona-Krise zeigt unsere Gesellschaft doch erfreulicher Weise eine große Solidarität und ist bemüht, alles zu tun, um Menschenleben zu schützen und jedem Menschen, unabhängig von seinem Alter, seinem Gesundheitszustand oder seiner Lebenserwartung die bestmögliche Versorgung zukommen zu lassen, weil jedes Leben zählt und „überlebenswert“ ist. Da erscheint es nahezu schizophren, ausgerechnet den Schutz ungeborener Kinder parallel als irrelevant zu betrachten. Wer Frauen und ihren Kindern wirklich helfen will, kann nicht parallel diese wichtige Beratung einstellen und sie mit so einer schweren Entscheidung alleine oder gar im Stich lassen.