Information vom 17.05.2021

Selbst Befürworter von Kinderrechten bestätigen die Gefahr für die Elternrechte

Während die Familien im Land vollauf damit beschäftigt sind, die Konsequenzen der Corona-Politik zu schultern, wirtschaftlich immer unsicherer dastehen und bereits seit einem Jahr ihre Kinder „nebenbei“ noch zu Hause mitbeschulen müssen, wird im Bundestag weiterhin mit großer Vehemenz daran gearbeitet, irgendwie doch noch in dieser Legislaturperiode die sogenannten „Kinderrechte“ in die Verfassung zu bringen. Angesichts der realen Probleme, die Kinder derzeit haben, erscheint es fast wie eine Diskussion aus einer Parallelwelt, dass man ihnen vermeintlich „neue“ Kinderrechte geben will, während man nicht einmal in der Lage ist, ihnen ihr Recht auf Kindheit, Bildung, Sport, Freunde und eine gesunde Entwicklung zu garantieren.

Noch vor einem Jahr hieß es: Schulen dürften erst zuletzt geschlossen werden bei einem Lockdown und müssten als erste wieder aufmachen. Heute wissen wir: Es gibt Öffnungskonzepte für Biergärten und Konzerthallen, aber die Sportvereine sind immer noch zu und nach wie vor findet kein geregelter Unterricht statt. Es erscheint fast zynisch.

Und genau deswegen bleiben wir von Durchblick e.V. weiter ganz vehement in diesen Tagen im in Kontakt und Austausch mit den Angeordneten des Bundestages, um weiterhin alle Kräfte zu mobilisieren, damit diese geplante Grundgesetzänderung verworfen wird.

Da am Montag, den 17. Mai 2021 der Rechtsausschuss des Bundestages erneut mit einer Sachverständigenanhörung über die Kinderrechte debattierte, sind auch wir wieder aktiv geworden, um mit einem Brief an die Abgeordneten der Unionsparteien den Blick auf die wesentlichen Argumente gegen „Kinderrechte in die Verfassung“ noch einmal zu Schärfen.

Dass uns viele Politiker ausführlich und auch mehrfach antworten, zeigt uns, dass es richtig ist, immer wieder Überzeugungsarbeit zu leisten.

Rechtzeitig vor der Sitzung des Rechtsausschusses sind wir auch diesmal wieder aktiv geworden in einem eigenen Schreiben speziell für die Abgeordneten der Unionsparteien und direkt adressiert an die Mitglieder im Rechtsausschuss, aber auch jene im Familienausschuss, weil in beiden Gremien das Thema Kinderrechte immer wieder besprochen wird.

Im Folgenden dokumentieren wir den Brief an die Mitglieder des Rechtsausschusses im Wortlaut:

Der Brief:

Sehr geehrte Abgeordnete des Bundestages,

sehr geehrte Mitglieder des Rechtsausschusses,

am kommenden Montag, den 17. Mai 2021 beraten Sie in einer Anhörung mit Sachverständigen erneut über die Frage der „Kinderrechte“ in die Verfassung. Seit über 25 Jahren schwelt das Thema „Kinderrechte“ im Bundestag, genauso lange ist es immer wieder aus guten Gründen verworfen worden. Unzählige Verfassungsexperten, der wissenschaftliche Dienst des Bundestages und renommierte Gutachter haben wiederholt dargelegt, dass vor allem ein Grund gegen die Einführung von Kinderrechten in die Verfassung spricht: Es ist inhaltlich schlicht überflüssig. So wiederholt es auch diesmal der Sachverständige Prof. Dr. Florian Becker in seinem aktuellen Gutachten.

Kinder sind auch Menschen. Deswegen gelten alle Menschenrechte und Verfassungsrechte für sie. Unser Grundgesetz kennt kein Mindestalter und kein Höchstalterfür den Besitz von Menschenrechten, es stellt keine Bedingung, man muss es nicht erwerben. Damit wäre eigentlich bereits alles gesagt über die Frage, ob Kinder wohl eine weitere zusätzliche Erwähnung bräuchten.

Selbst die Verfechter des Vorhabens „Kinderrechte in die Verfassung“ geben offen zu, dass eine explizite Erwähnung eher symbolischen Charakter hätte, weil es zweitens nichts verändern würde im Leben der Kinder, da jede gute Politik für Kinder immer im sogenannten einfachen Recht umgesetzt werden müsste.

Als Mitglieder des Bundestages und somit der Legislativen, aber vor allem auch als Juristen in diesem Gremium, wissen Sie das alles. Und gerne hören wir als Mitglieder der Zivilgesellschaft und als Vertreter für Familien konkrete Vorschläge für eine verbesserte Politik für Kinder. Ganz ohne Verfassungsänderung kann das heute noch beginnen, es liegt bereits in Ihrer Hand.

Nun ist vielfach auch aus den Reihen der Unions-Abgeordneten eine Beschwichtigung zu hören, der vorliegende Formulierungsvorschlag der Regierungskoalition sei harmlos und würde nichts verändern, man habe explizit nichts Neues drin, sondern nur eine Betonung der Subjektstellung des Kindes würde vorgenommen. Auch das ist allerdings überflüssig.

Ich zitiere noch einmal Prof. Becker, das Gutachten liegt Ihnen allen vor: „Im Jahr 2008 betonte das Bundesverfassungsgericht zum wiederholten Mal die unumstrittene Grundrechtssubjektivität des Kindes, das „… eigene Würde und eigene Rechte [hat]. Als Grundrechtsträger hat es Anspruch auf den Schutz des Staates und die Gewährleistung seiner grundrechtlich verbürgten Rechte“

Nicht zuletzt darf ich Ihren eigenen Fraktions-Kollegen Thorsten Frei zitieren aus seinem Schreiben an die Mitglieder der CDU/CSU-Fraktion vom 12. Februar: „Insofern hätten wir aus Rechtsgründen für keine dieser beiden Komponenten eine Regelung benötigt“

Ihr Kollege Frei hatte aber auch dankenswerter Weise die lauernde Gefahr jeder Verfassungsänderung selbst formuliert: „Allerdings können auch wir nicht in letzter Konsequenz prognostizieren, wie sich eine Grundgesetzänderung in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts letztlich auswirken wird. Denn auch hier dürfte gelten: Wer Verfassungsrecht schafft, wird Verfassungsrechtsprechung ernten.“

Sehr geehrte Abgeordnete des Bundestages, es gäbe in diesen Zeiten wahrlich viel zu tun, um Kindern ihre Rechte zu gewährleisten – jene, die sie längst besitzen, die aber während der Pandemie sträflich missachtet wurden und immer noch werden. Kinder können ihre Kindheit nicht nachholen und auch nicht verschieben. Sie findet jetzt statt, oder gar nicht. Geben Sie Kindern ihre Kindheit zurück, legen Sie alle Anstrengung in konkrete Politik, statt in symbolische Handlungen mit der Gefahr, dass Elternrechte durch neue, richterliche Auslegung ausgehöhlt werden.

Kinder werden seit vielen Monaten in ihren Bedürfnissen nach sozialen Kontakten, nach Nähe, nach Bewegung und Freiraum, aber auch in ihrem Recht auf Bildung sträflich vernachlässigt. Experten warnen schon lange angesichts eines rasanten Anstiegs an „Kollateralschäden“ wie psychischen Problemen, Übergewicht und Depressionen bei Kindern – Bildungslücken, die nicht aufgeholt werden können, sind da fast noch eine Kleinigkeit.

Wir fordern Sie auf: Lassen Sie das Grundgesetz, wie es ist, es gibt hier keinen Handlungsbedarf und gerade die Corona-Krise zeigt leider, dass es für Eltern zu einer sehr konkreten Gefahr werden kann, wenn der Staat sich anmaßt zu definieren, was für Kinder gut sei – bis in das Privatleben hinein und den geschützten Raum der eigenen Wohnung.

Tausende an Eltern wurden während der Pandemie von Gesundheitsämtern angeschrieben mit der Drohung eines Kindesentzuges, sollten sie ihre Kinder nicht zu Hause im Kinderzimmer vom Rest der Familie isolieren im Krankheitsfall. Das sollte auch für Kleinkinder gelten. Nicht auszudenken, was Beamte anrichten könnten, die solche faktischen Amtsanmaßungen dann mit Unterstützung der Verfassung und eigener Auslegung des Kindeswohles, umsetzen.

Gerade wird die Debatte eröffnet, ob es vertretbar sei, dass Kinder ohne Impfung im Herbst wieder in die Schule gehen können. Wie leicht wäre es, mit neuen „Kinderrechten“ und einer Anwaltsstellung des Staates, das Kindeswohl neu zu definieren und ein vermeintliches „Kinderrecht auf Impfung“ oder gar eine Kindeswohlgefährdung herbeizureden, wenn Eltern – durchaus auch mit gesunder und berechtigter Skepsis – eine vorschnelle Impfung mit unerprobten Impfstoffen für ihre Kinder widersprechen. Werden sie dann zu Bildungs- und Gesundheits-Gefährdern ihrer Kinder gemacht?

Solche Szenarien will sicher auch niemand von Ihnen herbeiführen. Und genau deswegen sollten auch Sie das Tor für ideologische Ambitionen und Eingriffe in das Erziehungsrecht von Eltern vor allen Angriffen geschlossen halten, anstatt es unbedacht oder fahrlässig zu öffnen.

Mit freundlichen Grüßen

Thomas Schührer

Vorsitzender Durchblick e.V.

Information vom 17.05.2021
Selbst Befürworter von Kinderrechten
bestätigen die Gefahr für die Elternrechte