Information vom 27.05.2020
Familien brauchen keine Symbolpolitik
Offener Protest-Brief an Justizministerin gegen den erneuten Vorstoß zu Kinderrechten in die Verfassung
Ginge es nach Justizministerin Christine Lambrecht, ist das wichtigste, was für Familien gerade getan werden muss, wieder einmal das Thema „Kinderrechte in die Verfassung“. Es ist langsam unerträglich geworden, wie vor allem von Vertretern der Grünen und der Sozialdemokraten derzeit das Bild der chronisch überforderten, gewalttätigen und hilflosen Familie medial transportiert wird – offenbar weil ihnen gerade klar wird, dass der Staat derzeit keine Zugriffsrechte hat und die Familie in Wahrheit derzeit eine ungeahnte Autonomie erlebt. In einem offenen Brief haben wir von Durchblick e.V. zusammen mit Frau 2000plus e.V. und dem Familienbund der Katholiken in Bayern einen offenen Brief an die Justizministerin verfasst mit unserem Protest gegen Kinderrechte in die Verfassung, aber auch über unserer Unverständnis über die thematisch Prioritätensetzung der Ministerin. Den ganzen Brief finden Sie als Download hier unter dem Link, verbreiten Sie ihn gerne weiter.
Den vollständigen Text dokumentieren wir aber auch hier:
An Frau Bundesministerin
Christine Lambrecht
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz
Mohrenstr. 37
10117 Berlin
27. Mai 2020
Sehr geehrte Frau Bundesministerin Lambrecht,
Sie haben anlässlich des „Geburtstages“ der deutschen Verfassung erneut Ihre Forderung nach der Aufnahme von Kinderrechten in die Verfassung bekräftigt und darauf gedrängt, das parlamentarische Verfahren diesbezüglich zu beginnen, denn der Bundestag sei der Ort, „um offene Fragen zu diskutieren“.
Erlauben Sie uns, als Träger von Verfassungsrechten und als Vertreter verschiedener Initiativen, die vor allem auch die Rechte von Kindern und Eltern im Blick haben, ebenfalls mitzudiskutieren. Der Bundestag ist ja mitnichten der einzige Ort, um offene Fragen zu den Kinderrechten anzusprechen.
Offene Fragen und ablehnende Haltungen zu Ihrem Gesetzesentwurf finden sich nun zahlreich. Zum einen von den Oppositionsparteien, denen der Vorschlag, wenig überraschend, nicht weit genug geht.
Viel wesentlicher als das oppositionelle Wunschkonzert ist der nahezu einhellige Widerspruch namhafter Rechtsexperten, die sich ausdrücklich im Bundestag in etlichen Anhörungen der vergangenen Jahrzehnte und auch zuletzt im vergangenen Jahr zu den Gesetzesentwürfen in den zuständigen Ausschüssen des Bundestages äußerten und sich in der Mehrheit immer gegen die Aufnahme von Kinderrechten in das Grundgesetz aussprachen. Nicht umsonst blieb die Forderung nach Kinderrechten in die Verfassung jahrzehntelang unerhört:
Nach einhelliger Expertenmeinung ist die Aufnahme von Kinderrechten in die Verfassung nicht nur überflüssig, sondern auch eine potenzielle Gefahr für die Elternrechte.
So lehnte zuletzt auch der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages in seinem aktuellen Gutachten Ihre vorgeschlagene Gesetzesformulierung ab und verweist darauf, dass das Bundesverfassungsgericht bereits mehrfach in seiner Rechtsprechung bestätigte, dass Kinder schon immer Träger aller Grundrechte waren und sind. Das ist Ihnen als Juristin sicher bekannt. Kinder sind ja auch Menschen, damit braucht es keine Zusatzerwähnung als Sondergruppe, im Gegenteil: dies stünde im Konflikt mit der bisherigen Gesetzessystematik.
Wir schließen uns der Kritik an den Kinderrechten noch einmal nachdrücklich an. Ein schlechter Gesetzesvorschlag bleibt schlecht und wird inhaltlich nicht besser oder überzeugender, je häufiger man ihn wiederholt.
Explizit möchten wir zu einem Nebensatz Ihres Gesetzesvorschlages Stellung nehmen, dort, wo es heißt, Kinder hätten ein Recht „auf Entwicklung zu einer eigenverantwortlichen Persönlichkeit in der sozialen Gemeinschaft.“ – Die erste soziale Gemeinschaft, die ein Kind erlebt und kennt, weil es seinen natürlichen Lebensraum darstellt, ist seine eigene Familie. In Ihrem Formulierungsvorschlag ist das Wort „Familie“ nicht einmal erwähnt. Wir holen das gerne für Sie nach. Kinder haben ein Recht auf Förderung in der Familie durch ihre natürlichen Vertreter: ihre eigenen Eltern. Deswegen besitzt der Staat auch kein Erziehungsrecht für unsere Kinder, sondern nur ein Wächteramt über dem Handeln der Eltern. Dies resultiert aus unserer Verfassung und entspricht jahrzehntelanger Rechtsprechung, was Ihnen sicher als Juristin ebenfalls bekannt ist.
Dass nun ausgerechnet in Zeiten der Corona-Krise die Forderung nach Kinderrechten in die Verfassung von Ihnen wiederholt und forciert wird, zeigt einmal mehr, wie von sozialdemokratischer Seite bereits seit Wochen nahezu perfide versucht wird, jetzt ständig eine Gefährdung der Kinder und eine Überforderung von Eltern zu betonen, anstatt die enorme Leistungsfähigkeit von Familien endlich zur Kenntnis zu nehmen und zu honorieren.
Selbst die Befürworter der Kinderrechte in die Verfassung gestehen ein, dass deren Einführung sowieso eher Symbolwert habe, denn echte konkrete Verbesserungen sind immer nur im Zuge des einfachen Rechtes zu erwirken. Da ist uns aber kein Vorschlag Ihrerseits bekannt.
Ausgerechnet jetzt, da Eltern bereits seit Wochen immense Anstrengungen, Mühen und Leistungen vorweisen können, indem sie ihre Kinder zu Hause erziehen und beschulen, während die meisten auch noch ihren beruflichen Verpflichtungen gleichzeitig nachkommen müssen, schlagen Sie also Symbolpolitik vor, statt konkreter Unterstützungsleistungen?
Ausgerechnet jetzt kommen Sie erneut mit einer Gesetzesinitiative, die dem Staat mehr Kompetenzen gegenüber jenen Familien und Kindern bringen soll, die er seit Wochen vernachlässigt, weil er familienpolitisch nicht handlungsfähig ist und bis heute nicht einmal ein alternatives oder gar einheitliches Kindergartenkonzept oder gar Schulkonzept vorweisen kann?
Verehrte Frau Justizministerin, Familien brauchen keine Symbolpolitik! Das Gute an Eltern und Familien ist, dass sie die Bedürfnisse der Kinder nicht erst nach monatelangen Diskussionen an runden Tischen berücksichtigen, sondern jeden Morgen neu und sofort. Denn was Kinder brauchen, ist nicht Symbolpolitik, sondern konkrete Aufmerksamkeit, Liebe, Ermutigung und Unterstützung. Jeden Tag, 24 Stunden lang. Genau das tun Millionen Eltern gerade erfolgreich und ganz ohne staatliche Unterstützung sehr selbstverständlich für ihre Kinder. Es braucht keine weiteren Verfassungsrechte, sondern Anerkennung und Unterstützung für die Leistungen im natürlichen kindlichen Lebensraum: der Familie.
Mit freundlichen Grüßen
Birgit Kelle
Vorsitzende
Frau 2000plus e.V.
www.frau2000plus.net
Thomas Schührer
Vorsitzender
Durchblick e.V.
www.verein-durchblick.de
Pavel Jerabek
stv. Vorsitzender
Familienbund der Katholiken in
www.familienbund-bayern.de