Info 05.02.2019

[cs_content][cs_section parallax=“false“ style=“margin: 0px;padding: 45px 0px 0px;“][cs_row inner_container=“true“ marginless_columns=“false“ style=“margin: 0px auto;padding: 0px;“][cs_column fade=“false“ fade_animation=“in“ fade_animation_offset=“45px“ fade_duration=“750″ type=“1/1″ style=“padding: 0px;“][cs_text]Medien-Information vom 05.02.2019

Einigung beim Werbeverbot kann Wende für das Leben sein

Die Einigung der Regierungsparteien beim Werbeverbot für Abtreibungen kann ein Wendepunkt für einen besseren Schutz des Lebens ungeborener Kinder sein. Das ist die Einschätzung der Initiative „Durchblick“, die dem Bundesverband Lebensrecht (BVL) angehört. Die Initiative hatte während der Diskussion über einen Koalitionskompromiss zu § 219a StGB eine Kampagne zur Aufrechterhaltung des Werbeverbots gestartet. Sie erreichte über Facebook und Twitter nach eigenen Angaben Hunderttausende Nutzer und wurde von mehreren Bundestagsabgeordneten mit Video-Botschaften unterstützt. Die Kampagne war auch Gegenstand der Sendung „Anne Will“ vom 3. Februar.

Trotz großen Drucks seitens der Abtreibungslobby bleibe es dabei, dass kein Arzt dafür werben darf, Kinder vor der Geburt zu töten, sagt der Vorsitzende des Vereins Durchblick, Thomas Schührer. Damit hätten vor allem Abgeordnete der Unionsfraktionen klargestellt, dass es sich bei der Abtreibung nicht um eine normale ärztliche Dienstleistung handelt. Eine Schwangerschaft sei keine Krankheit und die Tötung des Ungeborenen keine Heilbehandlung, betont Schührer.

Die beabsichtigte Neuregelung stelle auch klar, dass Ärzte, die ihr Geld auch mit Abtreibungen verdienen, ihre Tätigkeit nicht mit Falschinformationen beschönigen dürfen. So habe etwa die nach Paragraf 219a des Strafgesetzbuchs (StGB) verurteilte Ärztin Kristina Hänel das Kind im Mutterleib als „Schwangerschaftsgewebe“ entmenschlicht und damit verschleiert, dass es sich bei Embryo und Fötus um vollwertige Menschen handelt, wie auch das Bundesverfassungsgericht wiederholt festgestellt habe.

Besonders begrüßt der Durchblick e.V. die Zusage von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn, wie in der Koalitionsvereinbarung bereits verabredet, eine Studie über physische und psychische Folgen von Abtreibungen in Auftrag zu geben. Es sei „peinlich und entlarvend“, dass Organisationen, denen es vorgeblich um das Wohl von Frauen geht, bis heute versuchten, solche Studien zu verhindern. Es sei nun Aufgabe aller, denen die Sorgen schwangerer Frauen und der Schutz menschlichen Lebens am Herzen liegen, auf eine rasche und seriöse Umsetzung dieser Vereinbarung zu drängen.

Der Verein Durchblick werde in den nächsten Wochen Initiativen ergreifen, um das „Tabu Abtreibungstrauma“ zu durchbrechen. Viele Frauen, die oft noch nach Jahrzehnten an einer Abtreibung leiden, trauen sich nach Ansicht Schührers nicht, darüber zu sprechen, weil sie sich durch das in Medien verbreitete Meinungsklima eingeschüchtert fühlen. Das müsse sich ändern.

Schührer gab seiner Verwunderung Ausdruck, dass die Abtreibungslobby eine bundesweit einsehbare Liste von Ärzten gefordert habe, die Abtreibungen vornehmen. Bisher seien solche Listen als ein „an den Pranger stellen“ von Ärzten vehement bekämpft worden. Der Verein Durchblick bezweifelt, dass sich viele Ärzte dort eintragen lassen wollten, sei doch zu erwarten, dass andere Patienten derartige Praxen dann nicht mehr in gleichem Umfang aufsuchen.

Der „Durchblick e.V.“ ist eine unabhängige Bürgerinitiative, die vor allem das gesellschaftliche Engagement von Christen anregen möchte. Über seine Arbeit und aktuell über die Kampagne zu § 219a StGB informiert der gemeinnützige Verein unter: verein-durchblick.de.[/cs_text][/cs_column][/cs_row][/cs_section][/cs_content]