Info 13.12.2018

[cs_content][cs_section parallax=“false“ style=“margin: 0px;padding: 45px 0px 0px;“][cs_row inner_container=“true“ marginless_columns=“false“ style=“margin: 0px auto;padding: 0px;“][cs_column fade=“false“ fade_animation=“in“ fade_animation_offset=“45px“ fade_duration=“750″ type=“1/1″ style=“padding: 0px;“][cs_text]Medien-Information vom 13.12.2018

Initiative „Durchblick“ begrüßt Beibehaltung des § 219a StGB

Die Kampagne „Wendepunkt § 219a“ soll dennoch fortgesetzt werden

Die Bürgerinitiative „Durchblick“ begrüßt die Einigung der Koalitionsparteien auf eine Beibehaltung des Werbeverbots für Abtreibungen. Jetzt sei es wichtig, die rechtliche Ausgestaltung des Kompromisses kritisch zu begleiten, um sicherzustellen, dass der Schutz des Lebens von Kindern im Mutterleib dadurch nicht weiter verwässert werde, sagte der Vorsitzende des Durchblick e.V., Thomas Schührer. Positiv sei, dass endlich auch eine wissenschaftliche Untersuchung der „oft traumatischen“ Abtreibungsfolgen für die betroffenen Frauen erfolgen solle. Dies sei eine Forderung, die auch der Verein Durchblick in seiner an alle Abgeordneten versandten „Broschüre Wendepunkt § 219a“ erhoben habe.

Die Kritik der nach § 219a des Strafgesetzbuchs verurteilten Ärztin Kristina Hänel an dem Kompromissvorschlag zeige, dass die Befürworter einer Abschaffung des Werbeverbots die Öffentlichkeit über ihre wahren Beweggründe getäuscht hätten, sagte Schührer weiter. Es sei ihnen nie um „Informationen“ für die betroffenen Frauen gegangen. Hänels Aussage, die von der Regierung geplanten Maßnahmen zur Optimierung der Informationsmöglichkeiten seien „bereits jetzt möglich“ mache deutlich, dass der Kampf gegen den Paragrafen 219a vor allem das Ziel hat, Abtreibung als normale ärztliche Dienstleistung erscheinen zu lassen. Ein Kind im Mutterleib sei aber „keine Krankheit und Abtreibung keine Heilbehandlung“, betonte Schührer.

Ein seit Mittwochnachmittag vom Durchblick e.V. in sozialen Netzwerken verbreiteter „Erklärfilm“ zum Werbeverbot für Abtreibungen hat nach Angaben der Initiative allein auf Facebook in wenigen Stunden bereits mehr als 50.000 Nutzer erreicht und sei von diesen schnell und weit verbreitet worden. Das Video zeige, warum es „weder im Interesse des Lebensschutzes noch im Interesse der Frauen“ sei, das Werbeverbot für Abtreibungen aus dem Strafgesetzbuch zu streichen. Er widerlege „falsche Behauptungen der Gegner des Lebensschutzes“, schrieb die Publizistin Birgit Kelle in einem Beitrag für die aktuelle Ausgabe der von der Initiative herausgegebenen Zeitschrift „durchblick“.

Die Ende November von der christlichen Initiative Durchblick gestartete Kampagne „Wendepunkt § 219a“ zur Aufrechterhaltung des Werbeverbots für Abtreibungen stößt nach Angaben Schührers auf großes Interesse und erhält viel Unterstützung. Bisher hätten bereits neun Bundestagabgeordnete Stellungnahmen zugunsten des Werbeverbots auf Video gesprochen, eine Reihe weiterer Parlamentarier hätten ihre Bereitschaft dazu signalisiert. Die Beiträge zur Durchblick-Initiative hätten innerhalb von zwei Wochen bereits insgesamt mehr als 75.000 Nutzer auf Facebook und Twitter erreicht.

Der gemeinnützige „Durchblick e.V.“ wurde 1997 zum Zweck der Glaubensverbreitung und der Förderung des gesellschaftlichen Engagements von Christen gegründet. Über seine Arbeit und aktuell über die Kampagne zu § 219a StGB informiert der gemeinnützige Verein unter: verein-durchblick.de, auf Facebook unter: „Durchblick e.V.“, auf Twitter unter: @verein-durchblick.[/cs_text][/cs_column][/cs_row][/cs_section][/cs_content]