Info 26.11.2018

[cs_content][cs_section parallax=“false“ style=“margin: 0px;padding: 45px 0px 0px;“][cs_row inner_container=“true“ marginless_columns=“false“ style=“margin: 0px auto;padding: 0px;“][cs_column fade=“false“ fade_animation=“in“ fade_animation_offset=“45px“ fade_duration=“750″ type=“1/1″ style=“padding: 0px;“][cs_text]Medien-Information vom 26.11.2018

„Durchblick“ startet Kampagne für Werbeverbot bei Abtreibungen

Mehrere Bundestagsabgeordnete unterstützen die Initiative für § 219a StGB

Die christliche Bürgerinitiative „Durchblick“ hat eine Kampagne zur Aufrechterhaltung des Werbeverbots für Abtreibungen nach §219a des Strafgesetzbuchs (StGB) begonnen. Diese Kampagne werde auch von Bundestagsabgeordneten unterstützt, teilte der Vorsitzende des Durchblick e.V., Thomas Schührer, mit. Die strafrechtlichen Bestimmungen zur Abtreibung dienten nicht Interessen der Ärzte, sondern dem Schutz der ungeborenen Kinder, heißt es in einem offenen Brief des Vereins an die vier Bundesminister, die derzeit einen gemeinsamen Vorschlag der Koalition zu § 219a erarbeiten. Schwangerschaft sei „keine Krankheit und Abtreibung keine Heilung.“ Auch dürfe für eine rechtswidrige Tat nicht öffentlich geworben werden.

Um einen fundierten und konzentrierten Überblick über die Argumente für das Werbeverbot zu geben, habe die Initiative „Durchblick“ eine Broschüre mit dem Titel „Wendepunkt § 219a“ erstellt und bereits an alle Bundestagsabgeordneten versandt, gab Schührer bekannt. In ersten Reaktionen hätten sich Abgeordnete zustimmend und dankbar geäußert und zum Teil bereits Broschüren zur weiteren Verbreitung angefordert.

Einige Bundestagsabgeordnete haben kurze Stellungnahmen zugunsten des Werbeverbots für die „Durchblick“-Kampagne auf Video gesprochen. Darunter sind die Parlamentarier Philipp Amthor, Veronika Bellmann, Astrid Mannes, Sylvia Pantel, Uwe Schummer und Patrick Sensburg (alle CDU) sowie Alexander Hoffmann (CSU). Die Videos sollen ebenso über soziale Netzwerke verbreitet werden wie ein animierter Erklärfilm, der auf Youtube, Facebook (Durchblick e.V.) und Twitter (@Durchblick_eV.) angeschaut und geteilt werden kann. Man wollte damit „falsche Behauptungen der Gegner des Lebensschutzes“ widerlegen, schrieb die Publizistin Birgit Kelle, die an der Redaktion des Filmes mitgewirkt hat, in einem Beitrag für die aktuelle Ausgabe der von der Initiative herausgegebenen Zeitschrift „durchblick“.

Der „Durchblick e.V.“, eine unabhängige Bürgerinitiative, wurde 1997 zum Zweck der Verbreitung des katholischen Glaubens und der Förderung des gesellschaftlichen Engagements von Christen gegründet, vor allem bei Fragen von Lebensschutz und Familie. Über seine Arbeit und aktuell über die Kampagne zu § 219a StGB informiert der gemeinnützige Verein unter: verein-durchblick.de.[/cs_text][/cs_column][/cs_row][/cs_section][/cs_content]