Von Sylvia Pantel
Die 68er-Generation hat ihren vielzitierten „Marsch durch die Institutionen“ vollzogen und der Koalitionsvertrag der neuen Ampel-Regierung aus SPD, Grünen und FDP zeigt, dass jetzt als letzte Hürde Ehe und Familie im Fokus der beabsichtigten, gesellschaftlichen Veränderungen stehen. Um das durchzusetzen, hat man sich im Koalitionsvertrag auf einige neue Gesetzesinitiativen geeinigt. Wir sehen einem Großangriff der Ampel auf Ehe, Familie und biologische Verwandtschaft entgegen.
„Ehe“ nur eines von Vielen
Bis vor kurzem galt die Ehe auch als „Ehe für Alle“ noch als erstrebenswert, jetzt bekommt selbst diese Konkurrenz durch die wohl klingende Wortschöpfung einer neuen „Verantwortungsgemeinschaft”. In Zukunft sollen nicht nur zwei Partner wie bisher in einer Ehe, sondern als Alternative bis zu vier Menschen, egal welchen Geschlechts, vertraglich füreinander einstehen können. Die Grünen haben ein eigenes Konzept in ähnlicher Form vorgeschlagen, nennen es aber „Pakt für das Zusammenleben“. Artikel 6 des Grundgesetzes, in dem der besondere Schutz von Ehe und Familie formuliert ist, wird damit weiter ausgehöhlt, weil es absehbar ist, dass auch „Verantwortungsgemeinschaft“ oder „Pakt“ anschließend auf eine Gleichstellung mit der Ehe pochen werden, so, wie einst die „Eingetragene Partnerschaft“ nichts anderes war als ein Vorläufer zur heutigen „Homoehe“.
Der Weg in die Polygamie
In der Ampelregierung spricht man von einer „Modernisierung des Familienrechts“, faktisch greifen diese neuen Konstrukte das christlich-abendländische Ehemodell aus nur zwei Personen an und öffnen die Türe zur rechtlichen Anerkennung von polygamen Verbindungen, wie es dem islamischen Eheverständnis entspricht. Es wird ja nicht einmal verborgen, sondern offen kommuniziert, dass diese neue „Verantwortungsgemeinschaft“ den Familienzuzug bei Migranten erleichtern würde. Während diese derzeit noch echte Ehen und Verwandtschaft nachweisen müssen, könnten zukünftig strategische „Verantwortungsgemeinschaften“, die einfach als wieder kündbarer Vertrag geschlossen werden, den Nachzug von beliebigen Menschen befördern und Abschiebungen noch mehr erschweren.
„Mit-Mutter“ statt Vater
Die ideologisch motivierte Reform des Familien- und Abstammungsrechts wird alsbald zu sehr viel Verwirrung führen. Bisher hatten Kinder ein Anrecht darauf zu wissen, wer der leibliche Vater oder die leibliche Mutter ist. Nun soll es die „Mit-Mutterschaft“ für lesbische Paare geben, nach der zwei Mütter in der Geburtsurkunde aufgeführt sein können, der Vater fällt unter den Tisch. Kinder sollen zudem bis zu vier Erziehungsberechtigte haben dürfen, das wiederum nennt sich modern „Co-Parenting“.
Neues „Geschlecht für Alle“
Genauso „flexibel“ und unverbindlich soll demnächst das eigene Geschlecht auszusuchen und auch wieder zurückzutauschen sein. Möglich machen soll dies laut Koalitionsvertrag ein neues „Selbstbestimmungsgesetz“ wofür das bisherige „Transsexuellengesetz“ dann abgeschafft wird. Konkret kann dann jeder einfach beim Standesamt durch einfache Aussage auf dem Papier sein Geschlecht wechseln – und das alle 12 Monate neu! Die Kosten für Hormonbehandlungen und Operationen sollen den Krankenkassen als normale Gesundheitsleistungen aufgebürdet werden – die Rückoperationen ins alte Geschlecht übrigens auch.
Frauenschutz in Gefahr
Das biologische Geschlecht soll künftig ohne Bedeutung sein. Es wird spannend werden, wie die Ampel künftig biologische Frauen vor Männern schützen oder von Männern unterscheiden will, die sich beim Standesamt einfach als Frauen registrieren lassen. Eine Problematik bei der Frauenquote bei der Berufung von Aufsichtsräten, bei der Teilnahme von biologischen Männern im Frauensport aber auch bei der Nutzung von Damen-Toiletten und -Umkleidekabinen durch Männer, die sich dann als Frauen ausgeben, ist logische Folge.
Elternrechte ausgehebelt
Das Ganze soll auch für Kinder ab 14 gelten, die dann demnächst ohne ein Mitspracherecht der Eltern oder ärztliche Gutachten allein entscheiden dürfen, welches Geschlecht sie sich wünschen. Hier wird das originäre und verfassungsrechtlich geschützte Sorgerecht der Eltern massiv beschnitten und zugleich eklatant der Schutzauftrag für unsere Jugendlichen unterlaufen. Nicht umsonst werden diese erst ab 18 Jahren als geschäftstüchtig betrachtet und laut Jugendschutzgesetz bis zum 27. Lebensjahr anders behandelt als Erwachsene. Geschlechterwechsel soll aber ab 14 ohne Eltern möglich sein.
Kinderarmut oder Familienarmut?
Das passt wunderbar ins neue Konzept, Kinder ohne ihre Eltern zu denken. Es hört sich ja nett an, wenn die Ampel nun eine eigene Grundsicherung für Kinder einführen möchte – das Geld soll aber nicht an die Eltern, die sie versorgen, fließen, sondern an die Kinder selbst. Eltern, die ihre Kinder durch die Pubertät gebracht haben, wissen, dass es die Erziehung nicht gerade erleichtert. Arme Kinder stammen aus armen Elternhäusern; deshalb muss der Familie als Ganzes geholfen werden. Mit großer Mehrheit erfüllen Eltern bestens ihre Verantwortung ihren Kindern gegenüber, das haben sie auch während der Corona-Pandemie eindrucksvoll bewiesen. Der neue SPD-Kanzler Olaf Scholz beansprucht hingegen bekanntlich bereits seit 2002 „die Lufthoheit über den Kinderbetten“. Jetzt holt die Ampel es sich.