Frankfurt. In einem Eilantrag hat das Verwaltungsgericht Frankfurt eine 40-tägige Gebetswache „40 Tage für das Leben“ vom Aschermittwoch bis zum Palmsonntag für legal erklärt, die täglich von 12 bis 16 Uhr auf dem Bürgersteig in unmittelbarer Nähe zu der Beratungsstelle von Pro-Familia in Frankfurt stattfindet. Zuvor hatte die Stadt Frankfurt eine Beschränkung der Versammlungsfreiheit verfügt und der Initiative der Beter auferlegt, dass sie nur außerhalb der Öffnungszeiten von „Pro Familia“ dort stehen dürfen und in den anderen Zeiten nur weiter weg, also faktisch außer Sichtweite. Das Gericht hat die Einschränkung für rechtswidrig erklärt.

Wichtig ist das Urteil des Verwaltungsgerichtes Frankfurt auch deswegen, da sich die aktuelle Bundesregierung in ihrem Koalitionsvertrag zum Ziel gesetzt hat, Mahnwachen und auch Gebetsinitiativen von Lebensschützern vor Abtreibungskliniken und Beratungsstellen bundesweit verbieten zu lassen. Man bezichtigt ihr Tun im Koalitionsvertrag als „Gehsteigbelästigung“. Ein Begriff, der inzwischen in der gesamten Abtreibungs-Lobby benutzt wird, um die Bemühungen um das ungeborene Leben zu diskreditieren.