Wendepunkt § 219a: Fürs Leben, nicht fürs Töten werben!

§ 219a – Was wir zum Kompromiss der Regierungskoalition sagen

Initiative ,Durchblick‘ begrüßt Beibehaltung des § 219a StGB”.

Warum wir als Bürgerinitiative Durchblick jetzt initiativ werden

Mehr als 100.000 Kinder werden in Deutschland jedes Jahr vor der Geburt getötet. Die Auswirkungen dieses gewaltsamen Eingreifens in die natürliche Entwicklung eines Kindes im Mutterleib kommen kaum zur Sprache. Folgen für Mütter, Väter und Geschwister, selbst für Wirtschaft und Renten, werden mit Tabus belegt. Weder im Deutschen Bundestag, noch in TV-Talkshows ist Abtreibung ein Thema.
Da fällt es auf, wenn die Verurteilung einer Gießener Ärztin nach § 219a des Strafgesetzbuchs (Werbeverbot für Abtreibungen) auf einmal hohe Wellen schlägt. Auf ihrer Internetseite hatte sie ihr „Dienstleistungsangebot Abtreibung“ beworben. Jetzt wollen viele Politiker das Werbeverbot aufweichen oder ganz abschaffen.

In Wahrheit geht es hier um viel mehr als um das Werbeverbot. Denm Befürwortern einer Abschaffung des § 219a StGb geht es um einen weiteren Schritt hin zu einem „Recht auf Abtreibung“ und zu völliger Schutzlosigkeit der Kinder im Mutterleib.

Wir wollen diese Diskussion nutzen, um einen Wendepunkt in der Einstellung unserer Gesellschaft zum Leben herbeizuführen. Wir sehen aus vielen Anzeichen, dass ein Umdenken bei vielen Menschen bereits in Gang gekommen ist: Wir brauchen keine Werbung und immer weitere Erleichterung des Tötens, sondern eine Werbung für das Leben, für Kinder und gesunde Familien. Es ist höchste Zeit dafür. Helfen Sie mit!

Was wir jetzt tun

  • Thomas Schührer hat für den Durchblick e.V. einen offenen Brief an die Bundesminister geschrieben, die einen gemeinsamen Gesetzenwurf der Koalition zur Neuregelung des § 219a StGB erarbeiten sollen.
  • Unter Mitwirkung von Michael Ragg und Dr. Rainer Beckmann haben wir eine Broschüre Wendepunkt § 219a erarbeitet, die an alle Bundestagsabgeordneten versandt wurde. Hier haben wir Argumente zum Erhalt des § 219a StGB zusammengefasst und zwar so fundiert, knapp und übersichtlich, dass sie Abgeordneten, die sich für das Leben einsetzen, eine echte Hilfe ist. Erste Reaktionen aus dem Bundestag zeigen: Wir stoßen auf viel Zustimmung und Dankbarkeit, einige Abgeordnete haben die Broschüren geordert, und helfen, die guten Argumente zu verbreiten.
  • Ein animierter Erklärfilm, der über die sozialen Netzwerke im Internet verbreitet wird, räumt mit den falschen Behauptungen der Gegner des Lebensschutzes auf. Der Film steht auf dem Youtu­be-Kanal von Durchblick e.V., bei Facebook und Twitter zum Teilen und Weiterverbreiten zur Verfü­gung. Sie finden am Ende den Satz eingeblendet: „Die Verbreitung dieses Filmes kann Kinderleben retten“.
  • Einige Bundestagsabgeordnete und andere Persönlichkeiten haben in kurzen Erklärungen per Video für den Durchblick e.V. be­gründet, warum es richtig ist, am Werbeverbot für Abtreibung fest­zuhalten. Auch diese eindrucks­vollen Videos streuen wir breit über das Internet, auch die Abgeordneten selbst werden das tun.
  • Lesen Sie hier unsere Pressemitteilung zum Start der Durchblick-Kampagne „Wendepunkt § 219a“

 

Wie Sie jetzt helfen können

  • Wir dürfen sicher sein, dass unser Einsatz für das Leben und die Familie im Sinne des Schöpfers ist, denn „Gott ist ein Freund des Lebens“ (Weish 11, 26). Beten Sie, dass Gott uns Wege zeigt, Herz und Verstand der Menschen zu erreichen, dass er uns zeigt, wie wir am besten für eine Kultur des Lebens wirken können.
  • Ihre Spende setzt uns in die Lage, die Möglichkeiten unserer Zeit nutzen, hochwertige Filme und Schriften herstellen, die sozialen Medien effektiv einzusetzen. Wir brauchen auch einen Kern hauptamtlicher Mitarbeiter, um Kampagnen nachhaltig umzusetzen und schnell reagieren zu können, wenn es Zeit zum Handeln ist.
  • Sie können auch zur immer besseren Vernetzung von Christen beitragen, die sich als „Sauerteig“ in die gesellschaftliche Diskussion einbringen wollen. Fordern Sie gerne unsere Broschüre Wendepunkt § 219a und unsere Zeitschrift „durchblick“ in gewünschter Zahl unentgeltlich an. Verbinden Sie sich mit uns auf Facebook und Twitter und helfen Sie, unsere Informationen dort zu verbreiten.

 

Welche Welt unsere Kinder und Enkel vorfinden, hängt von unseren Einsatz heute ab. Denken Sie daran: Die Verbreitung unserer Kampagne kann Kinderleben retten. Helfen Sie mit!

Wendepunkt § 219a StGB – Unsere Broschüre mit Argumenten für das Werbeverbot bei Abtreibungen.

Unsere Aktion „Wendepunkt § 219 a StGB“ unterstützen“:

Durchblick-Veranstaltung am 22.9.2018 in Berlin zum Thema § 219a – und was Frauen wirklich über Abtreibung wissen müssen mit betroffenen und sachkundigen Frauen

Aufzeichnung der Veranstaltung hier anschauen

Initiativen befreundeter Organisationen für das Werbeverbot: